Zur Regelung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Angelegenheiten der Häfen, die der Gerichtsbarkeit der Autonomen Gemeinschaft der Balearen unterliegen.
Ein Jahr für reguläre Verfahren und sechs Monate für vereinfachte Verfahren
Die maximale Frist für die Entscheidung und Benachrichtigung beträgt ein Jahr für normale Verfahren und sechs Monate für vereinfachte Verfahren.
Ablauf des Verfahrens
Von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei
Nein
Büros der Häfen der Balearen
C/ Vicente Tofiño, 36 Coll de'n Rabassa
07007; Palma
Tel.: 902 024 444 – Fax: 902 024 000
971 628 089
Hier finden Sie die Verfahren zur Anforderung von Dienstleistungen von Ports IB.
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Informationen zur Einstellung finden Sie auf der CAIB-Website.
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