Formalitäten

Verlängerungen 2025

Verlängerungen 2025

Die Antragsfrist für eine neue befristete Genehmigung zur Nutzung eines Liegeplatzes auf Liste 7 ist jetzt eröffnet.

Die Frist endet am 31. Dezember 2025.

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets 11/2011 vom 18. Februar richtet sich der neue Antrag an die Inhaber von befristeten Genehmigungen zur Nutzung von Liegeplätzen, die derzeit in den Hafenanlagen folgender Orte gültig sind:

Andratx
Banyalbufar
Sant Elm
Portocolom
S'Estanyol
Ciutadella
Fornells
Sant Antoni de Portmany
Anträge sind in der Zentrale von PORTS IB (C/ Vicente Tofiño, 36 – Coll d'en Rabassa – 07007 Palma) und in den Hafenbüros erhältlich. Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der Zentrale von Ports de les Illes Balears (C/ Vicente Tofiño, 36, Coll d'en Rabassa) oder auf einem anderen in Artikel 16.4 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen festgelegten Weg eingereicht werden müssen. Das spanische Seeschifffahrtsregisterzertifikat (beglaubigte Kopie) kann elektronisch bei der Generaldirektion für Handelsmarine unter folgendem Link angefordert werden: https://sede.mitma.gob.es
Helpline

971 628 089

Zugang zu Verfahren

Hier finden Sie die Verfahren zur Anforderung von Dienstleistungen von Ports IB.

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Laden Sie das Formular herunter, um eine Lastschrift für Ihre Zahlung einzurichten.

Öffentliches Beschaffungswesen

Informationen zur Einstellung finden Sie auf der CAIB-Website.

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