Die Antragsfrist für eine neue befristete Genehmigung zur Nutzung eines Liegeplatzes auf Liste 7 ist jetzt eröffnet.
Die Frist endet am 31. Dezember 2025.
Gemäß den Bestimmungen des Dekrets 11/2011 vom 18. Februar richtet sich der neue Antrag an die Inhaber von befristeten Genehmigungen zur Nutzung von Liegeplätzen, die derzeit in den Hafenanlagen folgender Orte gültig sind:
971 628 089
Hier finden Sie die Verfahren zur Anforderung von Dienstleistungen von Ports IB.
Laden Sie das Formular herunter, um eine Lastschrift für Ihre Zahlung einzurichten.
Informationen zur Einstellung finden Sie auf der CAIB-Website.
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