Dies ist die zweite aufeinanderfolgende Entscheidung zugunsten von PortsIB in Bezug auf die gegen dieses Verfahren eingelegten Rechtsmittel.
Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat den Antrag auf vorsorgliche Aussetzung des Vergabeverfahrens für die Bojenfelder von Ports de les Illes IB (PortsIB), einer dem Ministerium für das Meer und den Wasserkreislauf unterstellten öffentlichen Einrichtung, zurückgewiesen.
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine vorsorgliche Aussetzung nicht gegeben sind, da der Beschwerdeführer keinen irreparablen Schaden durch die Fortsetzung des Verfahrens nachgewiesen hat. Es stellt ferner fest, dass Verwaltungsakte die Vermutung der Rechtmäßigkeit genießen, und weist darauf hin, dass die Beschlüsse von PortsIB zuvor vom Zentralen Verwaltungsgericht für Vertragsangelegenheiten (TACRC) bestätigt wurden.
Mit dieser Entscheidung hat PortsIB nun zwei aufeinanderfolgende positive Urteile in Bezug auf gegen dieses Verfahren eingelegte Rechtsmittel erhalten. Im vergangenen Juni wies das TACRC (Verwaltungsgericht für Vertragsangelegenheiten) eine weitere Berufung gegen die Vergabe der Konzessionen für Mallorca und Ibiza-Formentera mit der Begründung zurück, den Berufungsklägern fehle die Klagebefugnis.
Das Ministerium für das Meer und den Wasserkreislauf weist darauf hin, dass die gegen dieses Verfahren eingelegten Beschwerden und Einsprüche die Umsetzung des neuen Vertrags für die Verwaltung der Bojenfelder verzögert haben und dass dessen Bearbeitung daher bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme des Systems weiter vorangetrieben wird.
