Die katalanische Regierung fordert Brüssel auf, die Argumente der Regionalregierung hinsichtlich der Reform der Küstenverordnung zu berücksichtigen.

Die Balearen und fünf weitere Regionen fordern das Ministerium auf, ihre rechtlichen und juristischen Einwände an die Europäische Kommission weiterzuleiten.

Die Regierung der Balearen hat gemeinsam mit der Region Valencia, Andalusien, Galicien, der Region Murcia und Kantabrien das Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung ersucht, die von diesen Gemeinschaften gegen den Entwurf der Änderung der Allgemeinen Küstenverordnung erhobenen Einwände an die Europäische Kommission weiterzuleiten.

Die sechs autonomen Gemeinschaften, die den Großteil der spanischen Küstengebiete repräsentieren, möchten, dass Brüssel ihre Position kennt, bevor die Europäische Kommission das Verfahren gegen Spanien wegen seiner Küstenschutzbestimmungen abschließt. Daher fordern sie, dass ihre Argumente vollständig in die europäische Akte aufgenommen werden.

Der Minister für das Meer und den Wasserkreislauf, Juan Manuel Lafuente, argumentierte, dass „die Europäische Kommission auch den autonomen Gemeinschaften Gehör schenken muss, die die Küstenlinie direkt verwalten und in Angelegenheiten, die von dieser Reform betroffen sind, Befugnisse ausüben.“

Die katalanische Regierung teilt die von den Unterzeichnerregionen geäußerten rechtlichen und juristischen Bedenken. Hauptkritikpunkt ist, dass die spanische Regierung lediglich die Allgemeinen Küstenvorschriften geändert und die Reform der auch von der Europäischen Kommission infrage gestellten Gesetze verschoben hat.

„Wir stehen vor einer Änderung, die direkte Auswirkungen auf das Küstenmanagement und die regionalen Zuständigkeiten haben könnte. Es wäre sinnlos, wenn Brüssel eine Entscheidung träfe, ohne die Lage der betroffenen Gebiete zu kennen“, betonte Lafuente.

Die Gemeinden warnen davor, dass eine Regulierungsnorm nicht zur Lösung von Problemen herangezogen werden sollte, die Bestimmungen mit Gesetzeskraft, die Verteilung der Befugnisse zwischen den Verwaltungen und die Rechtssicherheit betreffen.

In dem an Ministerin Sara Aagesen gerichteten Schreiben wird außerdem darauf hingewiesen, dass das europäische Verfahren bestimmte Aspekte des Küstengesetzes, des Gesetzes über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Küste sowie der Allgemeinen Küstenverordnung selbst in Frage stellt.

Angesichts dieser Situation fordern die autonomen Gemeinschaften eine umfassendere Betrachtung der Debatte. Sie sind der Ansicht, dass die Europäische Kommission nicht nur über die Position der Zentralregierung, sondern auch über die der Regionalregierungen informiert werden sollte, die für die Verwaltung von Küsten, Häfen, Umwelt, Fischerei und Aquakultur zuständig sind.

Der Antrag wurde unterzeichnet von Juan Manuel Lafuente, Minister für das Meer und den Wasserkreislauf der Regierung der Balearen; Vicente Martínez Mus, Dritter Vizepräsident und Minister für Umwelt, Infrastruktur, Territorium und Wiederaufbau der valencianischen Regierung; Adolfina Martínez Guirado, Ministerin für Nachhaltigkeit und Umwelt der andalusischen Regierung; Ángeles Vázquez, Ministerin für Umwelt und Klimawandel der galicischen Regierung; Jorge García, Minister für Infrastruktur und Raumentwicklung der Region Murcia; und Roberto Media, Minister für Entwicklung, Wohnungsbau und Raumplanung der kantabrischen Regierung.

Die sechs Gemeinden fordern das Ministerium schließlich auf, seine Argumente nach Brüssel zu senden und klarzustellen, dass sie die institutionelle Position der Mehrheit der spanischen autonomen Gemeinschaften mit Küste vertreten.

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