Die Regierung der Balearen bedauert, dass die Reform der Küstenverordnung weder die Selbstverwaltung der Balearen verbessert noch Lösungen bietet.

Das Ministerium für Meer und Wasserkreislauf kritisiert, dass die angekündigten Maßnahmen bereits bei der Machtübertragung vorgesehen waren, und warnt, dass die Änderung zu weiteren administrativen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Akten führen könnte.

Das Ministerium bedauert, dass die Reform der Küstenverordnung ausschließlich mit Katalonien und ohne Beteiligung der anderen betroffenen autonomen Gemeinschaften ausgehandelt wurde.

Das Ministerium für Meer und Wasserkreislauf der Regierung der Balearen ist der Ansicht, dass die heutige Ankündigung des Ministeriums für Territorialpolitik über die Änderung der Allgemeinen Küstenverordnung keinen Fortschritt bei der effektiven Dezentralisierung der an die autonomen Gemeinschaften übertragenen Befugnisse darstellt und in mancher Hinsicht sogar einen Rückschlag bedeuten könnte.

Die vom Staat angekündigten Maßnahmen, die das Ergebnis einer ausschließlich mit Katalonien geführten bilateralen Verhandlung ohne Konsens oder vorherigen Dialog mit den anderen betroffenen autonomen Gemeinschaften sind, waren bereits im Dekret über die Übertragung der Küstenbefugnisse an die Balearen vorgesehen und stellen daher nichts Neues dar und stärken auch nicht die Selbstverwaltung unserer autonomen Gemeinschaft.

Insbesondere waren der Mechanismus zur Meldung von Anträgen auf Konzessionen für öffentliches Land an den Staat und die zweimonatige Frist für die Abgabe einer Stellungnahme bereits im bestehenden Rechtsrahmen enthalten. Darüber hinaus birgt die vorgeschlagene Änderung nun die Gefahr, dass bestimmte Berichte zu Meeresstrategien in Mechanismen des negativen Verwaltungsstillstands umgewandelt werden, was zu weiteren Verfahrensverzögerungen und größerer Rechtsunsicherheit führen könnte.

Auch die Einrichtung einer Überwachungskommission für den Transfer ist keine neue Maßnahme. Dieses Gremium war bereits geplant, und die Regierung der Balearen fordert seine Einberufung seit über drei Jahren, ohne bisher eine Antwort von der Zentralregierung erhalten zu haben.

Die Balearenregierung hat bereits Einspruch gegen die vorgeschlagenen Änderungen der Küstenverordnung eingelegt und bedauert den mangelnden Dialog seitens der spanischen Regierung während des gesamten Prozesses. Es ist zudem anzumerken, dass die Zentralregierung nicht an den Anhörungen im Senat mit den betroffenen autonomen Gemeinschaften teilgenommen hat und die Einberufung des Küstensektorausschusses noch aussteht.

Die vorgeschlagene Änderung der Küstenverordnung wurde einseitig, ohne Konsens oder vorherige Verhandlungen mit den autonomen Gemeinschaften, durchgesetzt. Es sei zudem daran erinnert, dass der Senat kürzlich einen Antrag verabschiedet hat, der die Aussetzung dieser Regulierungsreform und die Einleitung eines Dialogprozesses zur gemeinsamen Erarbeitung einer umfassenderen Änderung des Küstengesetzes fordert.

Das Ministerium nutzt diese Gelegenheit, um seine Forderung zu bekräftigen, dass der Staat den Balearen einen Teil der jährlich eingenommenen Gebühr von über 12 Millionen Euro für die Nutzung des öffentlichen Meeres- und Landraums zurückerstattet. Die Regierung weist darauf hin, dass die autonome Gemeinschaft trotz der Übertragung der Küstenmanagementverantwortung die vollen Kosten des Küstenmanagements trägt, ohne dafür eine finanzielle Entschädigung oder angemessene Investitionen für Strandsanierung, Steilküstenschutz, Küstenreinigung oder Klimaanpassungsprojekte zu erhalten.

Das Ministerium für das Meer und den Wasserkreislauf bekräftigt seine Bereitschaft zur institutionellen Zusammenarbeit, fordert aber den Staat zu einem effektiven und loyalen Dialog sowie zu Maßnahmen auf, die eine Vereinfachung des Managements und eine Reaktion auf die Bedürfnisse der Balearenküste ermöglichen.

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