Wichtiger Hinweis für Nutzer von Liegeplätzen in direkt verwalteten Häfen, die für die private Nutzung von Sportbooten zugewiesen sind

Angesichts der Unsicherheit, die sich aus dem Beschluss vom 17. Juni 2025 (BOE Nr. 175 vom 22.07.2025) der Generaldirektion für Handelsmarine ergeben kann, mit dem die Bedingungen festgelegt wurden, die Sportboote und -schiffe für die vorübergehende Änderung von privater zu gewerblicher Nutzung erfüllen müssen, werden die Nutzer von Liegeplätzen in direkt verwalteten Häfen, die für die private Nutzung zugelassen sind, darauf hingewiesen, dass diese nicht von Schiffen genutzt werden dürfen, die irgendeiner Art von gewerblicher Nutzung nachgehen, und dass die Nichteinhaltung dieser Bedingung zum Erlöschen der Genehmigung führt.

Vollständiger Text der Mitteilung (Link zur Resolution)

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