Regelmäßiges Verfahren zur Genehmigung von Tätigkeiten im Hafengebiet, die keine Bauarbeiten erfordern, zur Inanspruchnahme des öffentlichen Hafengeländes mit demontierbaren Anlagen oder beweglichen Sachen für einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, zur Nutzung fester Hafeneinrichtungen für Schiffe, Passagiere und Güter sowie zur Entwicklung von Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeiten im Hafengebiet.
Sechs Monate
Entlassung
Von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei
Si
Verwaltungsrat von Ports de les Illes Balears gemäß den Bestimmungen von Artikel 28.1.d) des Gesetzes 10/2005 vom 21. Juni über Ports de les Illes Balears.
Büros der Häfen der Balearen
C/ Vicente Tofiño, 36 Coll de'n Rabassa
07007; Palma
Tel.: 902 024 444 – Fax: 902 024 000
971 628 089
Hier finden Sie die Verfahren zur Anforderung von Dienstleistungen von Ports IB.
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Informationen zur Einstellung finden Sie auf der CAIB-Website.
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