Formalitäten

Autorisierungen

Regelmäßiges Verfahren zur Genehmigung von Tätigkeiten im Hafengebiet, die keine Bauarbeiten erfordern, zur Inanspruchnahme des öffentlichen Hafengeländes mit demontierbaren Anlagen oder beweglichen Sachen für einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, zur Nutzung fester Hafeneinrichtungen für Schiffe, Passagiere und Güter sowie zur Entwicklung von Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeiten im Hafengebiet.

Höchstfrist für die Erteilung und Bekanntgabe des Beschlusses

Sechs Monate

Entlassung

Von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei

Si

Verwaltungsrat von Ports de les Illes Balears gemäß den Bestimmungen von Artikel 28.1.d) des Gesetzes 10/2005 vom 21. Juni über Ports de les Illes Balears.

Büros der Häfen der Balearen

C/ Vicente Tofiño, 36 Coll de'n Rabassa

07007; Palma

Tel.: 902 024 444 – Fax: 902 024 000

Helpline

971 628 089

Zugang zu Verfahren

Hier finden Sie die Verfahren zur Anforderung von Dienstleistungen von Ports IB.

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Öffentliches Beschaffungswesen

Informationen zur Einstellung finden Sie auf der CAIB-Website.

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