Das Unternehmen PORTS DE LES ILLES BALEARS (im Folgenden: HÄFEN IB) hat sich verpflichtet, seine Website gemäß den Richtlinien zugänglich zu machen Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor (im Folgenden: Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September).
Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die PortsIB-Website.
Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 an.
Diese Website entspricht vollumfänglich dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September.
Diese Erklärung wurde am 21. März 2025 erstellt.
Die Methode zur Erstellung der Zugänglichkeitserklärung war eine Selbsteinschätzung, die von der Organisation selbst unter Verwendung von Tools des Web Accessibility Observatory und anderen externen Tools durchgeführt wurde.
Letzte Überprüfung der Erklärung: 15.12.2025.
Um die Einreichung von Beschwerden und Anregungen im Zusammenhang mit HÄFEN IBDas Kontaktformular finden Sie unter diesem Link.
Beschwerde- und Vorschlagsformular
Ebenso können Beschwerden und Anregungen elektronisch über die elektronische Zentrale dieses Ministeriums eingereicht werden.
Die Verpflichtung des Unternehmens PORTS DE LES ILLES BALEARS (im Folgenden: HÄFEN IB) zur Barrierefreiheit.
Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 an.
Die Unternehmenswebsite HÄFEN IB Es wurde mit dem Ziel entwickelt, allen Nutzern unabhängig von ihren physischen, sensorischen oder intellektuellen Fähigkeiten und dem technischen Nutzungskontext (Gerätetyp, Software, Verbindungsgeschwindigkeit, Umgebungsbedingungen usw.) einen universellen Zugang zu ermöglichen.
Deshalb arbeiten wir mit dem Ziel, die Barrieren zu beseitigen, die den Zugang zu Informationen und Kommunikation behindern.
Das Engagement des Unternehmens HÄFEN IB Ziel ist es, die Konformitätsstufe „Double-A“ (AA) zu erreichen, die von europäischen und nationalen Rechtsvorschriften für öffentliche Verwaltungen gefordert wird.
La Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 Sie legt die Regeln fest, die die Mitgliedstaaten erfüllen müssen, um sicherzustellen, dass alle Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors, unabhängig vom verwendeten Gerät, den in der Norm festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. UNE-EN 301549: 2022, der Zugänglichkeitsanforderungen für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen in Europa.
Die norm UNE-EN 301549: 2022 Es basiert hauptsächlich auf den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 vom August 2018. Insbesondere ist die Einhaltung der Stufe AA erforderlich. Der Standard enthält jedoch auch weitere obligatorische und bedingte Anforderungen.
Die Richtlinie ist zwar verbindlich, aber nicht unmittelbar anwendbar. Daher wurde auf nationaler Ebene ein königlicher Erlass erlassen, der zumindest ihren Anwendungsbereich und ihre Anforderungen festlegt. Die nationale Umsetzung ist der königliche Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors.
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