Die Antragsfrist für eine neue befristete Genehmigung zur Nutzung eines Liegeplatzes in mehreren direkt verwalteten Häfen (Liste 7) ist jetzt eröffnet.

Am 1. Oktober 2024 beginnt die Antragsfrist für neue befristete Genehmigungen für Liegeplätze gemäß Liste 7 in den direkt von Ports IB verwalteten Häfen für diejenigen Inhaber von Genehmigungen, deren Gültigkeit am 31. Dezember 2024 abläuft.

Am 1. Oktober 2024 beginnt die Antragsfrist für neue befristete Genehmigungen für Liegeplätze gemäß Liste 7 in den direkt von Ports IB verwalteten Häfen für diejenigen Inhaber von Genehmigungen, deren Gültigkeit am 31. Dezember 2024 abläuft.

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen endet am 31. Dezember 2024.

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets 11/2011 vom 18. Februar richtet sich der neue Antrag an die Inhaber von befristeten Genehmigungen zur Nutzung von Liegeplätzen, die derzeit in den Hafenanlagen folgender Orte gültig sind:

• CALA BONA

• CALA FIGUERA

• GERISSENE CALA

• PORTO CRISTO

• PORTOPETRO

• SÓLLER

Zu den Anwendungen

Die Anträge können auf der elektronischen Website der Ports IB (https://portsib.sedelectronica.es) eingereicht werden und sind auch persönlich am Hauptsitz der Ports IB (C/ Vicente Tofiño, 36 – Coll d'en Rabassa – 07007 Palma) abzugeben.

Um das Verfahren zu vereinfachen, empfiehlt Ports IB den Nutzern, den Vorgang elektronisch über die Website der öffentlichen Einrichtung abzuschließen.

Für alle Nutzer, die ihren Antrag lieber persönlich einreichen möchten, weisen wir darauf hin, dass die Unterlagen bis spätestens 31. Dezember 2024 bei der Hauptgeschäftsstelle von Ports de les Illes Balears (C/ Vicente Tofiño, 36. Coll d'en Rabassa) oder auf eine andere in Artikel 16.4 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen festgelegte Weise eingereicht werden müssen.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass diejenigen Inhaber von Genehmigungen, die ihr Vorrecht auf Erhalt einer neuen Genehmigung nicht ausüben oder es außerhalb der festgelegten Fristen ausüben, den ihnen am Stützpunkt zugewiesenen Liegeplatz verlieren und vertrieben werden.

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