1. Oktober 2023
Am 1. Oktober 2023 beginnt die Antragsfrist für neue befristete Genehmigungen für Schiffe, die für die Beförderung von Seepassagieren zu touristischen oder Freizeitzwecken (Anlegen und/oder Ein- und Aussteigen von Passagieren usw.), für die Vermietung von Schiffen und Wassersportaktivitäten sowie für andere gewerbliche Tätigkeiten im öffentlichen Hafenbereich bestimmt sind. Diese Genehmigungen gelten für das Jahr 2023. Sofern die entsprechenden Gebühren entrichtet wurden und die Bedingungen der Genehmigung eingehalten wurden, kann eine neue Genehmigung für maximal ein Jahr beantragt werden, die einen Vorzugsstatus für den im Vorjahr belegten Liegeplatz oder Platz gewährt.
Die Frist endet am 31. Dezember 2023.
Die Anträge können über die elektronische Zentrale von PORTSIB ( https://portsib.sedelectronica.es/ ) eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Vorzugsstatus Ihres Antrags auf den im Vorjahr belegten Liegeplatz verlieren, wenn Sie diese Verlängerung nicht beantragen oder dies nach dem 31. Dezember 2023 tun.
Gemäß Artikel 68.4 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen werden Sie, falls Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, von den öffentlichen Verwaltungen aufgefordert, dies durch eine elektronische Einreichung zu korrigieren. Als Datum der Antragstellung gilt in diesem Fall das Datum der Korrektur.
PortsIB möchte andererseits auch bekannt geben, dass am 1. Januar 2024 die Antragsfrist für neue befristete Genehmigungen für Schiffe beginnt, die für die Beförderung von Seepassagieren zu touristischen oder Freizeitzwecken (Anlegen und/oder Ein- und Aussteigen von Passagieren usw.), für die Vermietung von Schiffen und Wassersportaktivitäten sowie für andere kommerzielle Aktivitäten im öffentlichen Hafenbereich bestimmt sind. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die im Vorjahr keine der vorgenannten Genehmigungen besessen haben, aber an deren Erhalt interessiert sind.
Die Frist endet am 31. Januar 2024.
Die Anträge können über die elektronische Zentrale von PORTSIB ( https://portsib.sedelectronica.es/ ) eingereicht werden.
Gemäß Artikel 68.4 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen werden Sie, falls Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, von den öffentlichen Verwaltungen aufgefordert, dies durch eine elektronische Einreichung zu korrigieren. Als Datum der Antragstellung gilt in diesem Fall das Datum der Korrektur.