Die Antragsfrist für die befristete Genehmigung von gewerblichen Liegeplatzaktivitäten für Schiffe, die für Vermietung und Wassersportaktivitäten in direkt verwalteten Häfen bestimmt sind, ist jetzt eröffnet.

Die Antragsfrist für neue befristete Genehmigungen für Schiffe, die für Vermietungs- und Wassersportaktivitäten im öffentlichen Hafenbereich bestimmt sind, hat begonnen. Die Genehmigungen sind für das Jahr 2025 gültig. Sofern die Gebühren entrichtet wurden und die Bedingungen der Genehmigung eingehalten wurden, kann eine neue Genehmigung für maximal ein Jahr beantragt werden, die einen Vorzugsstatus für den im Vorjahr belegten Liegeplatz oder Platz gewährt.

 

Die Frist endet am 31. Dezember 2025.

 

Die Bewerbungsunterlagen sind auf der elektronischen Website von PORTSIB ( https://portsib.sedelectronica.es/ ) verfügbar.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass, wenn diese Verlängerung nicht beantragt wird oder nach dem 31. Dezember 2025 erfolgt, der Vorzugsstatus Ihres Antrags auf den im Vorjahr belegten Liegeplatz oder Platz verloren geht und die Liegeplatzvergabe im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgt.

 

Gemäß Artikel 68.4 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen werden Sie, falls Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, von den öffentlichen Verwaltungen aufgefordert, dies durch eine elektronische Einreichung zu korrigieren. Als Datum der Antragstellung gilt in diesem Fall das Datum der Korrektur.

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